Sicherheit in TSL 09.05.2025

Phantomfrachtführer / Fake Carrier

In der TSL-Branche ist die Aktivität von Betrügern seit vielen Jahren recht intensiv. Die gängigsten Betrugsmethoden sind die betrügerische Ladungsentwendungen von Herstellern/Handelsunternehmen, das Erpressung von Transportdienstleistungen von Speditionen und Frachtführern sowie das Erpressung von Aufträgen und die anschließende Ladungsentwendungen zu Transport beauftragten Sendungen.

Die ersten beiden Gruppen (d. h. die betrügerische Ladungsentwendungen von Herstellern/Handelsunternehmen und das Erpressung von Transportdienstleistungen von Speditionen und Frachtführern) werden in naher Zukunft Gegenstand einer weitreichenderen Untersuchung sein. Der vorliegende Beitrag soll das Risiko im Zusammenhang mit Situationen aufzeigen, in denen betrügerische Frachtführer (auch als „Phantomfrachtführer” oder „Fake Carrier” bezeichnet) die ihnen zum Transport anvertrauten Sendungen unterschlagen, allem voran in der Überzeugung, dass die Dienstleistung einem soliden und vertrauenswürdigen Unternehmen in Auftrag gegeben wurde.

Die mit sogenannten Phantomfrachtführer einhergehenden Risiken nehmen von Jahr zu Jahr erheblich zu, was sich in der drastischen Zunahme der Schadensfällen widerspiegelt, die meist zu Ungunsten der Speditionen entstehen (die praktisch immer als haftender Frachtführer auftreten). Diese Schäden belaufen sich manchmal sogar auf Hunderttausende Euro. Summiert man die Höhe der Entschädigungen, zu deren Zahlung die Speditionen jedes Jahr verpflichtet sind, so kann angenommen werden, dass es sich bereits um Beträge handelt, die sich europaweit auf Dutzende Millionen Euro belaufen.

Die Schadenshöhe wird durch die allgemeine Marktsituation beeinflusst, darunter auch durch die Tatsache, dass der Güterwert kontinuierlich steigt. Auf der anderen Seite sind Hersteller und Handelsunternehmen bestrebt, überall Einsparungen zu erzielen, und versuchen zunehmend, möglichst große Mengen an Gütern auf einmal zu transportieren – es kommt also zu einer Stapelung von Gütern.

Wie wirkt sich dies auf die Schadenshöhe aus?

Hierzu ein Beispiel: Ein Warenhersteller hat Güter für den Versand auf Paletten vorbereitet. Auf jeder Palette hat er Ware im Wert von 5.000,00 EUR verstaut. Für Transport der Sendung wurde die Spedition X beauftragt (die mit dem Hersteller einen Transportsvertrag abgeschlossen hat und als vertraglicher Frachtführer auftrat). Die Spedition X beauftragte zum Transport unbekannte Personen, die sich als Frachtführer A ausgaben, sich zum Verladen einfanden, die Ware entgegennahmen und fortan nicht mehr erreichbar waren. Das Sendung wurde nicht am Empfänger geliefert und wurde nicht zurückgewonnen/wiedergefunden.

Wenn wir davon ausgehen, dass 33 Paletten auf das Fahrzeug der Betrüger geladen wurden, kann sich die Haftung des Spediteurs X auf 165.000,00 EUR (33 Paletten x 5.000,00 EUR) belaufen. Wenn die Güter jedoch gestapelt werden konnten und der Verlader diese Möglichkeit genutzt hat, kann sich die Haftung des Spediteurs X bereits auf 330.000,00 EUR (66 Paletten x 5.000,00 EUR) belaufen.

Woraus ergibt sich die Haftung der Spedition X?

Die Spedition X tritt, indem sie mit ihrem Kunden einen Vertrag über die Beförderung von Gütern abschließt, tatsächlich als vertraglicher Frachtführer auf. Diese rechtliche Einordnung des Vertrages ist unabhängig davon, ob die Spedition X:

  • über entsprechende Berechtigungen (z. B. eine Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr) verfügt,
  • über eine entsprechende Versicherung (Haftpflichtversicherung des Frachtführers [CMR] oder Spediteurhaftpflicht mit Erweiterung um die Haftung des vertraglichen Frachtführers) verfügt,
  • über eigene Fahrzeuge verfügt.

Der Abschluss eines Beförderungsvertrages schließt die Berufung auf den im Art. 799 des polnischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Haftungsausschluss des Spediteurs aus.

Für die Haftung der Spedition X ist im Falle eines internationalen Transports unter anderem Art. 3 des CMR-Übereinkommens maßgeblich, der bestimmt:
„Der Frachtführer haftet, soweit dieses Übereinkommen anzuwenden ist, für Handlungen und Unterlassungen seiner Bediensteten und aller anderen Personen, deren er sich bei Ausführung der Beförderung bedient, wie für eigene Handlungen und Unterlassungen, wenn diese Bediensteten oder anderen Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln.“

Die Rechtsprechung bestätigt, dass in ähnlichen Fällen die Haftung des vertraglichen Frachtführers eingreift. Diese Haftung greift vollumfänglich ein, d. h. ohne die Möglichkeit, sich etwa auf die Begünstigung der beschränkten Haftung nach Art. 23 Abs. 3 des CMR-Übereinkommens zu berufen.

So hat beispielsweise das Berufungsgericht in Katowice in seinem Urteil vom 27.01.2021 (Az. V AGa 254/19) ausgeführt:
„Für die Beurteilung der Haftung des Frachtführers ist es unerheblich, ob die Person, deren er sich bedient hat, im Einklang mit seinen Weisungen oder diesen zuwider gehandelt hat. Ein Diebstahl der Ware durch einen solchen Subunternehmer führt daher zur Nichtanwendbarkeit der in Art. 17 Abs. 2 des CMR-Übereinkommens vorgesehenen Haftungsausschlüsse. In einer solchen Situation entscheidet die in Art. 3 des Übereinkommens vorgesehene allgemeine Haftungsregel über die Haftung des Frachtführers. Der Diebstahl der Ware durch den Unterfrachtführer stellt stets ein „Handeln in Ausübung seiner Verrichtungen“ dar und nicht lediglich einen Schaden, der „bei Gelegenheit“ dieser Verrichtungen verursacht wurde. Die Wahrnehmung der Obhut über das Gut und dessen Ablieferung am Bestimmungsort gehören zu den wesentlichen Pflichten aus dem Beförderungsvertrag. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Begehung einer Straftat durch den Unterfrachtführer ein Handeln „in böser Absicht“ im Sinne von Art. 29 des CMR-Übereinkommens darstellt, was die Schadenersatzhaftung des Frachtführers gegenüber dem Absender auf Grundlage von Art. 3 des Übereinkommens begründet.“

Auf welche Güter haben Betrüger es abgesehen?

Betrüger können, sofern der Spediteur ihnen nicht selbst mitteilt, welche Güter Gegenstand der Beförderung sein werden, praktisch jede Ladung unterschlagen. Oftmals melden sie sich für Ladungen mit bestimmten „PLZ-Codes” (d. h. sie gehen davon aus, dass die an einem bestimmten Ort mit einer bestimmten Postleitzahl abgeholte Ladung von einem bestimmten Unternehmen stammt, das eine Produktionsstätte oder ein Lager an diesem Ort hat – wenn sie es beispielsweise auf eine Ladung mit Fernsehgeräten abgesehen haben, versuchen sie, Aufträge mit Ladungen in Żyrardów, PL oder Mława, PL anzunehmen).

Allerdings beschränken sich Kriminelle nicht nur auf Elektronikgeräte, sondern machen auch jede andere Art von Sendungen, darunter Lebensmittel (einschließlich frisches und gefrorenes Fleisch oder Fisch), Kleidung, Schuhe, Metalle, Solarmodule, Spielzeug und viele andere.

 

Um einen Eindruck von diesem Problem zu vermitteln, sei auf Beispiele von Vorfällen verwiesen, die sich in den letzten Jahren tatsächlich ereignet haben:

  • 73.820,00 kg Kupfer auf 3 Sendungen (Schaden aus dem Jahr 2018) – Wert ca. 645.000 EUR netto, d. h. 215.000,00 EUR pro Sendung,
  • 24.776,00 kg Kupfergierung (Schaden aus dem Jahr 2018) – Wert ca. 160.000,00 EUR netto,
  • 30 Paletten Photovoltaikmodule (Schaden im Jahr 2019) – Wert ca. 80.000,00 EUR netto,
  • 1.001 Stück Reifen (Schaden im Jahr 2019) – Wert ca. 430.000,00 PLN netto,
  • 32 Paletten Hundefutter (Schaden aus dem Jahr 2020) – Wert ca.8.000,00 EUR netto,
  • 31 Paletten Kinderspielzeug (Schaden aus dem Jahr 2020) – Wert ca. 80.000,00 EUR netto,
  • 29 Paletten Parfüms (Schaden aus dem Jahr 2020) – Wert ca. 110.000,00 EUR netto,
  • 66 Paletten Mundspülungen (Schaden aus dem Jahr 2020) – Wert ca. 210.000,00 EUR netto,
  • 26 Paletten Solarmodule (Schaden aus dem Jahr 2021) – Wert ca. 70.000,00 EUR netto,
  • 156 Stück Haushaltsgeräte (Schaden aus dem Jahr 2021) – Wert ca. 35.000,00 EUR netto,
  • 24 Tonnen Metalle (Schaden aus dem Jahr 2022) – Wert ca. 450.000,00 EUR netto,
  • 17 Tonnen Aluminium (Schaden aus dem Jahr 2022) – Wert ca. 105.000,00 EUR netto,
  • 180 Fahrräder (Schaden aus dem Jahr 2022) – Wert ca. 150.000,00 EUR netto,
  • 31 Paletten Kleingeräte (Haushaltsgeräte) (Schaden aus dem Jahr 2023) – Wert ca. 300.000,00 EUR netto,
  • 17,5 Tonnen Fungizide (Schaden aus dem Jahr 2023) – Wert ca. 250.000,00 EUR netto,
  • 20.239,50 kg frischer Lachs (Schaden aus dem Jahr 2023) – Wert ca. 175.000,00 EUR netto,
  • 20.800,00 kg Butter (Schaden aus dem Jahr 2023) – Wert ca. 110.000,00 EUR netto,
  • 20 Paletten Solarmodule (Schaden aus dem Jahr 2023) – Wert ca. 130.000,00 EUR netto,
  • 24 Tonnen Kupferkabel (Schaden aus dem Jahr 2024) – Wert ca. 225.000,00 EUR netto,
  • 15,5 Tonnen Proteinkonzentrat (Schaden aus dem Jahr 2024) – Wert ca. 160.000,00 EUR netto,
  • 20.920,00 kg Butter (Schaden aus dem Jahr 2024) – Wert ca. 155.000,00 EUR netto,
  • 10.000,00 kg vegane „Lebensmittel“ (Schaden aus dem Jahr 2024) – Wert ca. 65.000,00 EUR netto.

 

Es handelt sich hierbei nur um einen Ausschnitt (jeweils einige Beispiele aus einzelnen Jahren), mit denen wir darauf hinweisen möchten, dass die Bandbreite der unterschlagenen Güter sehr groß ist. Der Wert der gestohlenen Güter ist unterschiedlich (von 8.000,00 EUR bis zu mehreren Millionen EUR im Falle des Verlusts einer Ladung Festplatten). Der Durchschnittswert der Güter aus den oben genannten Beispielen beträgt 150.000,00 EUR/Sendung.

Nimmt man all dies zusammen (d. h. die deutliche Zunahme der Aktivität von Betrügern und den drastischen Anstieg des Wertes der Sendungen), ergibt sich eine explosive Mischung, die zu immensen Problemen seitens der Spedition führen kann, die die Beförderung solchen Betrügern „versehentlich” anvertraut hat.

Um dem Bedarf des Marktes gerecht zu werden, wurde BTRUSTUP.EU ins Leben gerufen, ein Tool, das das Risiko einer Zusammenarbeit mit Unternehmen, die es auf Betrug abgesehen haben, verringert. Dies betrifft sowohl Situationen, in denen Betrüger versuchen, als Auftraggeber aufzutreten (z. B. um Dienstleistungen zu erschleichen), als auch Situationen, in denen sie als Auftragnehmer/Subunternehmer auftreten (um die Sendung zu unterschlagen).

 

Behalten Sie diesen Blog im Auge, denn in Kürze werden weitere Beiträge erscheinen, darunter zu:

  • von Betrügern angewandten Methoden (hier kann das Erschleichen von Gütern, Dienstleistungen und Sendungen aufgeführt werden),
  • das Positionierung polnischer Versicherer gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Phantomfrachtführer (hier können einige Beispiele für ablehnende Entscheidungen aufgeführt werden),
  • Möglichkeiten zur Überprüfung potenzieller Vertragspartner.