Versicherungsverträge und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Bestätigung der Policen von Frachtführern


In den vergangenen Jahren haben Versicherer, die Versicherungsschutz für Schäden anbieten, die dadurch entstehen, dass eine Beförderung an einen betrügerischen Frachtführer vergeben wird, die Voraussetzungen für die Gewährung eines solchen Versicherungsschutzes erheblich verschärft.
In den meisten Fällen bestehen die Maßnahmen der Versicherer darin:
Ein großer Teil der von Versicherern auferlegten Anforderungen hinsichtlich der durchzuführenden Überprüfungsmaßnahmen ist durchaus nachvollziehbar. Tatsächlich können solche Maßnahmen dazu beitragen, einen Betrugsversuch aufzudecken und einen Schaden zu verhindern.
Einige der in Versicherungsverträgen enthaltenen Anforderungen scheinen jedoch ausschließlich deshalb eingeführt zu werden, weil ihre Erfüllung so aufwendig oder zeitintensiv ist, dass Versicherte ihnen in der Praxis kaum nachkommen können – mit dem Ergebnis, dass die Erlangung einer Versicherungsleistung wenig wahrscheinlich wird.
Meines Erachtens gehört hierzu insbesondere die Verpflichtung, eine vom Frachtführer vorgelegte Versicherungspolice bei dem Versicherungsunternehmen bestätigen zu lassen, das diese Police ausgestellt hat.
Die bloße Bestätigung, ob eine Police mit einer bestimmten Nummer existiert, ob sie auf ein konkretes Unternehmen ausgestellt wurde und ob sie gültig ist, erscheint noch durchaus realistisch – insbesondere, weil zwei polnische Versicherer eine solche Überprüfung über ihre Webseiten ermöglichen.
Diese Auffassung stützt sich im Wesentlichen auf zwei Umstände:
Natürlich darf man hier nicht pauschalisieren. Auf dem Markt gibt es durchaus Versicherungsverträge, in denen die Verpflichtungen zur Überprüfung der Versicherungspolicen von Subunternehmern so formuliert sind, dass sie in der Praxis erfüllt werden können. Beispielsweise kann eine solche Verpflichtung nur für die erstmalige Vergabe einer Beförderung an einen bestimmten Frachtführer gelten, wobei die Überprüfung telefonisch oder über eine speziell dafür vorgesehene Webseite des Versicherers erfolgen kann.
Auf der anderen Seite sind in jüngster Zeit auch Versicherungsklauseln aufgetaucht, die den Versicherten verpflichten, die Police vor jeder einzelnen vergebenen Beförderung zu überprüfen. Beispielsweise: „Die Überprüfung gemäß den vorstehenden Absätzen ist jedes Mal durchzuführen, unabhängig davon, wie oft der Versicherte die Beförderung an denselben Frachtführer weitervergibt.“
Für diesen Beitrag habe ich mehr als ein Dutzend aktuelle Schadenfälle mit verschiedenen betrügerisch handelnden Frachtführern analysiert. Eine gefälschte Police trat lediglich in zwei Fällen auf – beide betrafen ausländische Unternehmen. In allen übrigen Fällen waren die Policen echt. Die Versicherer, die diese Policen ausgestellt hatten, bestätigten sowohl vor als auch nach den jeweiligen Ereignissen jedes Mal grundsätzlich deren Echtheit und Gültigkeit.
Wenn eine Police tatsächlich gefälscht war:
Meines Erachtens sollte grundsätzlich jedes Mal zumindest der Deckungsumfang der Police durch sorgfältiges Lesen überprüft werden. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Versicherungsvertrag tatsächlich geeignet ist, insbesondere dass: der territoriale Geltungsbereich passt, die konkret zu befördernde Güterart vom Versicherungsschutz umfasst ist, ausreichende Versicherungssummen vorhanden sind, erforderliche Erweiterungen bestehen, beispielsweise für Diebstahl oder grobe Fahrlässigkeit.
Sinnvoll bleibt ebenfalls die Anforderung eines Nachweises über die Zahlung der Versicherungsprämie und/oder sämtlicher zum Zeitpunkt der Auftragserteilung fälligen Prämienraten. Dabei sollte geprüft werden, ob die Zahlungsdaten und Beträge mit den in der Police angegebenen Informationen übereinstimmen.
Wenn die Person, die die Überprüfung durchführt, über ausreichend Zeit verfügt – woran ich angesichts der Dynamik des Speditionsgeschäfts durchaus meine Zweifel habe 😊 – oder wenn die Überprüfung anderer Bestimmungen der Police zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat, kann es sinnvoll sein, die Police beim ausstellenden Versicherer telefonisch oder per E-Mail bestätigen zu lassen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bestätigung einer Police durch ihren Aussteller keineswegs bedeutet, dass der Subunternehmer zu 100 % ein zuverlässiger und seriöser Frachtführer ist.
Tatsache ist, dass Betrüger den Überprüfungsmaßnahmen zunehmend voraus sind und immer weniger Fehler machen. Bei der überwiegenden Mehrheit der betrugsbedingten Schadenfälle waren die vorgelegten Versicherungspolicen sowohl gültig als auch echt – und trotzdem verschwanden Ladungen mit einem Gesamtwert von mehreren Millionen Euro.
Erstens sollte sehr genau festgestellt werden, welche Verpflichtungen dem Versicherten auferlegt wurden. Insbesondere ist zu klären auf welche Weise die Überprüfung durchzuführen ist, welche Informationen bestätigt werden müssen, wie häufig eine solche Überprüfung erforderlich ist, und vor allem: wie die Durchführung dieser Maßnahmen gegenüber dem Versicherer dokumentiert werden muss (❗️).
Zweitens ist es erforderlich, ein internes Verfahren einzuführen, das die Spediteure zwingt, die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Verpflichtungen tatsächlich einzuhalten. Es muss jederzeit möglich sein nachzuweisen, dass die vorgeschriebenen Überprüfungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Drittens sollte man sich auf eine lange Wartezeit (oftmals mehrere Tage) auf die Antwort des Versicherers des Subunternehmers einstellen; daher sollte man entweder bereits einige oder mehr als zehn Tage im Voraus mit der Suche nach einem Spediteur beginnen (ja, ich weiß sehr wohl, wie das klingt) oder sich bei dringenden Transporten darauf beschränken, nur jene Subunternehmer zu beauftragen, die bereits zuvor eine Dienstleistung erbracht haben und bei dieser Gelegenheit gemäß den Anforderungen des Versicherungsvertrags überprüft wurden.
Die Betrugsmethoden in der Transport- und Logistikbranche entwickeln sich ständig weiter. Das bedeutet, dass eine einmalige Überprüfung eines Frachtführers – oder das bloße Verlassen auf Unternehmensdokumente, Profile auf Transportbörsen und grundlegende Prüfungen – heute möglicherweise nicht mehr ausreicht.
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